Wegfall der Meldepflicht nach §32 des Mess- und Eichgesetzes ab dem 01.01.2025
News Presse
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Ab dem 01.01.2025 wird eine bedeutende Änderung für Unternehmen und Anwender von Messgeräten wirksam: Die Meldepflicht nach §32 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entfällt! Was genau diese Neuerung für Sie bedeutet und wie sie Ihnen den Arbeitsalltag erleichtert, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Aktuelle Situation
Wer bisher ein Messgerät in Betrieb genommen hat, das dem MessEG unterliegt, war verpflichtet, die Inbetriebnahme innerhalb von sechs Wochen über ein spezielles Online-Portal zu melden. Diese Vorgabe hat vielen Unternehmen zusätzlichen Verwaltungsaufwand beschert, da jede Inbetriebnahme dokumentiert werden musste.
Die gute Nachricht
Diese Meldepflicht gehört ab dem 01.01.2025 der Vergangenheit an. Eine Erleichterung, die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt wurde. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, bürokratische Hürden für Unternehmen und Bürger zu senken und administrative Prozesse zu vereinfachen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Ab dem Jahresbeginn 2025 müssen Sie die Inbetriebnahme Ihrer Messgeräte nicht mehr im Online-Portal melden. Der Wegfall dieser Pflicht bedeutet für viele Unternehmen eine echte Entlastung und Zeitersparnis.
Wichtig ist jedoch: Die Anforderungen an Eichung und Qualitätssicherung Ihrer Messgeräte bleiben bestehen. Es ist weiterhin erforderlich, dass alle Messgeräte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Nur so kann eine verlässliche Messgenauigkeit gewährleistet werden.
Durch den Wegfall der Meldepflicht wird eine unnötige bürokratische Hürde beseitigt, ohne jedoch die Anforderungen an die Genauigkeit und Sicherheit von Messgeräten zu senken.
Unser Service für Sie: Fragen? Wir sind für Sie da!
Falls Sie zu dieser Gesetzesänderung oder zu Ihren Messgeräten Fragen haben, steht Ihnen unser Team bei der Automess GmbH jederzeit gerne zur Verfügung. Wir begleiten Sie bei allen Themen rund um Ihre Messtechnik und unterstützen Sie dabei, auch in Zukunft gesetzeskonform und effizient zu arbeiten.
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